Visit HotSpots –
Allgemeine Reisebedingungen

per 1. Juni 2022

Das Reisebüro Visit HotSpots GmbH (in weiterer Folge kurz VHS genannt) tritt mit seinen Marken bzw. Webportalen wie E-Biken Steiermark, Visit HotSpots, Golfreisen und Weinreisen Steiermark mit folgenden Themenbereichen am Markt auf:

Bewegung/Sport
Kulinarik
Kultur
Weinreisen

VHS kann bei den angebotenen Reisen sowohl als Veranstalter als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall von jenen von VHS abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor Vertragsabschluss ersichtlich. Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerklärung, den Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des, zwischen dem Reisenden und VHS geschlossenen, Reisevertrages.

 

1. Abschluss des Reisevertrages
  1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende VHS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungsformular (online oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige schriftliche Weise erfolgen und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend. Die vorliegenden Reisebedingungen werden – auch im Namen der mitgenannten Reisenden – verbindlich anerkannt.

     

  2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch VHS, bzw. bei vermittelten Reisen durch den jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung (=Pauschalreisevertrag) zustande.

     

  3. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch VHS. Kundenwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. VHS wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B. Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes.
 
2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, jedoch frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 20 % pro Person fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang der Restzahlung, jedoch frühestens drei Wochen vor Reisebeginn, werden die Reiseunterlagen zugestellt. Bei Buchung ab 14 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie Details für die Bezahlung mittels Kreditkarte, angeführt. Bei Banküberweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reisenden.

 
3. Stornierung durch den Reisenden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung
  1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts (= Stornierung) oder Nichtantrittes der Reise (= No Show), werden folgende Stornogebühren (= Entschädigung für den Veranstalter) verrechnet: Stornogebühren (= Entschädigung) für Rad- und Wanderreisen:

    • Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), mind. EUR 50,–

    • Vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
    • Vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
    • Vom 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
    • Ab 3. Tag vor Reisebeginn: 100 %
    • „No Show“: 100 % des Reisepreises
    • Bei Reiseabbruch: 100 % des Reisepreises

    Für Green Fees (Golfpackages) und reservierte Leih-Bikes (E-Bikes) werden je nach den allgemeinen Bestimmungen der Partnerbetriebe Gutschriften bzw. Rücküberweisungen veranlasst.

  2. Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise durch einen geeigneten Dritten (vgl. § 7 PRG bzw. Ziffer V. 1–4. Dieser Reisebedingungen) ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des ursprünglichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson. Für den Umbuchungsaufwand werden pro Umbuchung EUR 50,– verrechnet. Ausgenommen sind Leistungen wie Flugtickets bzw. Tickets mit verbindlichen Personenangaben.
  3. Zur Deckung allfälliger Stornogebühren (= Entschädigung)ist eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Details zu weiteren empfohlenen Versicherungen siehe Ziffer VI. 11.
 
4. Rücktritt von VHS
  1. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt der volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl VHS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist VHS berechtigt, einseitig vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittsgebühren/ Stornogebühren gemäß Ziffer III. 1. zu belasten.

     

  2. Ist VHS aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann VHS vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

     

  3. Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von 21 Tagen vor Beginn der Reise zu, so kann VHS gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst nach Verstreichen dieser Frist vorzunehmen.

     

  4. VHS kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Reisender die Reise vor Ort nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
 
5. Leistungen
  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt vorliegenden Reiseausschreibungen von VHS für die jeweils gebuchte Reisezeit (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie etwa bei der Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks, sind dabei stets zu berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.

     

  2. Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen (z.B. Straßensperren, Betriebsschließungen) sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren Umgebung ausgewichen werden.

     

  3. Beim Reiseverlauf wird größter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Streckenführung gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärker befahrenen Straßen nicht gänzlich vermeiden. Ggf. abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen.

     

  4. Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungen innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch in der Regel durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden Abweichungen von Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten.

     

  5. Der Reisepreis versteht sich in Euro/EUR und pro Person im Doppelzimmer. Dabei bestimmt der erste Tag des Basispakets den Saisonpreis. Ggf. gebuchte Zusatznächte verschieben die Saisonzeit nicht. Ausnahmen und allfällige Zuschläge sind in der jeweiligen Reiseausschreibung angeführt und auch auf der Reisebestätigung/ Rechnung ersichtlich.

     

  6. Bei unseren Reisen werden für mitreisende Kinder üblicherweise Ermäßigungen auf Grundpreis und Zusatznächte als dritte Person im Doppelzimmer zweier Vollzahler gewährt und dementsprechend von uns weitergegeben. 

     

  7. Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung für Kinder, Kur- /Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hunde) sowie exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reiseausschreibung hingewiesen.

     

  8. Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Buchung auf die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hingewiesen.

     

  9. Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
 
6. Reiseteilnahme / Haftung / Haftungsbeschränkung
  1. Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbständige An- und Abreise zum Startort der Reise) erfüllt werden.

     

  2. Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

     

  3. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen einer Aktivreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet.

     

  4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden. Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die angebotenen Reisen eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Räder auf nicht asphaltierten Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rädern aufgrund der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.

     

  5. VHS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschreibungen (Package) zum Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.

     

  6. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

     

  7. Sollte aus Gründen, die von VHS nicht beeinflusst werden können (z.B. Umbauten, Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen nicht planmäßig stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw. ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.

     

  8. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von VHS ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von VHS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung von VHS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.

     

  9. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet VHS nur, wenn diese durch VHS verursacht wurden und sofort nach Auftreten gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,– pro Person. Keinerlei Haftung wird übernommen für: Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden (z.B. Laptop o.ä. elektronische Geräte); Zahlungsmittel aller Art; optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen; Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.

     

  10. Der Transport von eigenen Fahrrädern der Reisenden ist, sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellungen an den Fahrradanhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalterräder abgestimmt, so dass es bei eigenen Fahrrädern selbst bei höchster Sorgfalt zu Umständen (z.B. Lockerung der Halterung) kommen kann, welche leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden, nach sich ziehen können. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte Beförderungsunternehmen.

     

  11. Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung für die Mitnahme eigener Fahrräder empfehlenswert. Informationen zu weiteren Versicherungsmöglichkeiten, wie etwa zur Deckung von Kosten einer Unterstützung während der Reise einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, finden sich je nach gebuchter Reise unter www.europaeische.at 
 
7. Gewährleistung
  1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflichtung des Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes (z.B. Hotelkategorisierung nach Sternen). VHS kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. sie vom Reisenden selbst verursacht worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an VHS direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

     

  2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch VHS kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer VI. 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entsprechende Abhilfe zu ermöglichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigeführt hat.

     

  3. Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei VHS geltend gemacht werden.
 
8. Mitwirkungspflicht
  1. Der Reisende hat VHS umgehend zu informieren, falls er die notwendigen Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich).

     

  2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

     

  3. Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen (rechtzeitig) anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende den Mangel selbst herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern dies für den Reisenden grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschulden bewertet werden und allfällige Ansprüche schmälern.
 
9. Sonstiges
  1. Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von VHS mitgeteilt.

     

  2. Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der ihm von VHS zur Verfügung gestellten Ausrüstung.

     

  3. Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.

     

  4. Erfüllungsort ist der Sitz von VHS.

     

  5. Änderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten!

     

  6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

10. Gutscheine
  1. Bestellung und Bezahlung
    Kunden können bei VHS oder teilnehmenden Partnerbetrieben Gutscheine erwerben.
    Die Bezahlung erfolgt prompt mittels Barzahlung, Rechnung (Zustellung per Email oder Post) oder Kreditkartenzahlung. Der Vertrag über den Gutscheinerwerb kommt mit dem Eingang des vollen Rechnungsbetrages bzw. der Belastung der Kreditkarte zustande. Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist VHS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird die gewählte Kreditkarte umgehend mit dem Betrag belastet. Bei Kreditkartenzahlung akzeptiert der Kunde mittels Zahlung die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters. Es liegt im alleinigen Ermessen von VHS, die Zahlungsmittel und Zahlungsarten zuzulassen und die Höhe allfälliger Gebühren festzulegen. Es besteht kein Widerrufsrecht für Kunden.

     

  2. Lieferung
    Die Übergabe der Gutscheine erfolgt persönlich oder durch Versand entweder per E-Mail als PDF oder per Post innerhalb von spätestens drei Arbeitstagen nach Zustandekommen des Vertrages (d.h. Eingang der Zahlung bzw. Belastung der Kreditkarte) an die vom Kunden angegebene E-Mail- oder Postadresse. VHS kann nicht für eine nicht richtige oder verspätete Zustellung der Gutscheine haftbar gemacht werden. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Versands am Sitz von VHS oder seiner Partnerbetriebe auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Gutscheine unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Abweichungen der zugestellten Gutscheine von den bestellten Gutscheinen und allfällige andere Beanstandungen hat der Kunde innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Versäumt dies der Kunde, gelten die zugestellten Gutscheine als genehmigt.

     

  3. Verwendung
    Gutscheine sind nicht persönlich und können frei übertragen werden. Eine Rückgabe gegen Barwertauszahlung oder ein Umtausch von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

    Bei den Gutscheinen ist zu beachten, dass diese mit einer fälschungssicheren Gutscheinnummer (nachfolgend „Code“) an den Kunden übermittelt werden. Somit ist eine mehrmalige Einlösung eines Gutscheines nicht möglich. Der erste eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als Original angesehen und eingelöst. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code eingelöst werden, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung resp. auf Schadenersatz gegenüber VHS, selbst wenn der Ersteinlöser nicht rechtmässiger Inhaber des Gutscheines war. Es besteht weder Pflicht noch Möglichkeit seitens von VHS, die Berechtigung des Einlösers in Bezug auf den Code zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Code wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.

    Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum und müssen innerhalb dieser Frist eingelöst werden. Der Gutscheinwert kann bei Wertgutscheinen auch in Teilbeträgen eingelöst werden. Eine Rückzahlung von allfälligen Restbeträgen ist jedoch ausgeschlossen. Differenzbeträge über den Gutscheinwert hinaus werden in Rechnung gestellt.

    Für Leistungsgutscheine, die für andere als die verbrieften Leistungen eingelöst werden wollen, ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.

 
11. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

     

  2. Der Reisende kann VHS nur an ihrem Sitz verklagen.

     

  3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
 
12. Absicherung von Kundengeldern

Im Fall der Insolvenz treten wie folgt – per Sicherungsschein folgender Versicherer und Abwickler ein:

Versicherer:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H
Parkring 12a/Stiege 8, 1011 Wien
Postfach 480

Abwickler:
TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
Baumannstr. 9/8, 1030 Wien
24h-Notfallnummer:  +43 / 1 / 361 90 77 44
Fax +43 / 1 / 361 90 77 25
abwicklung@tourismusversicherung.at

Sicherungsschein – für die Pauschalreiseversicherung gemäß Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302

Reiseveranstalter:
Visit Hotspots GmbH

Der Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Der Sicherungsschein verliert seine Gültigkeit mit Beendigung der gebuchten Reise.

Der Versicherer stellt für den obenstehenden Pauschalreiseveranstalter gegenüber den Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden

  1. die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz des Reiseleistungsausübungsberechtigten die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt.

     

  2. die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind, und

     

  3. gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung vom Reisebüro Visit Hotspots GmbH finden Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 29667307.

 
12. OS-Plattform und Verbraucherschlichtungsstellen
  1. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Streitschlichtungsplattform für verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS- Plattform) zur Verfügung. VHS nimmt derzeit nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Bei Beschwerden kann je nach gebuchter Reise booking@visit-hotspots.com kontaktiert werden.

     

  2. Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. VHS ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative- Streitbeilegung- Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen VHS und seinen Kunden/Reisenden zu keiner Einigung, wird die zuständige A(a)lternative Streitbeilegungsstelle bekanntgegeben und mitgeteilt, ob VHS an einem allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.
 
13. Datenschutzerklärung
  1. Datenschutz durch VHS: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch VHS zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften. Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.

     

  2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch VHS zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung. Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.

     

  3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

     

  4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch VHS zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von VHS, ein.

     

  5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.

     

  6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.

     

  7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.

     

  8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 / 1 / 53115-202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).


© Visit HotSpots GmbH, Stand 1.06.2022
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